Erstellt am / von Ulrike Pawel / in Ausbildung

BZF: die Lizenz zum Babbeln

Sie haben den ganzen Winter online und im stillen Kämmerlein gebüffelt, aber es hat sich gelohnt: Robert Arinichev, Jens Gansweit, Felix Letkemann sowie Lazslo Sattler bestanden ihre Prüfung zum „Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF) und haben damit einen weiteren Meilenstein auf ihrem Weg zum Luftfahrerschein geschafft. Herzlichen Glückwunsch!

Eine gute Kommunikation ist immer wichtig, in der Fliegerei ist sie überlebenswichtig. Daher gibt es standardisierte Verfahren und einheitliche Sprechgruppen, um gefährliche Missverständnisse zu vermeiden. Deren sichere Beherrschung sowie detailreiche Theorie (Luftrecht!) müssen in einer umfangreichen Prüfung bei der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden.

Dagegen bedarf das Erlernen des Fliegerlateins jahrelange Übung auf dem Flugplatz: Im allgemeinen erwirbt der Pilot nach Beendigung der Ausbildung zunächst das kleine Fliegerlatinum: Das ist ausreichend, um beim nicht fliegenden Freundeskreis eine gewisse Anerkennung zu bekommen.

Für das große Fliegerlatinum jedoch sind viele weitere Übungseinheiten auf der abendlichen Terrasse und am Stammtisch nötig. Erst am Ende dieser langen Ausbildung gelingt es, selbst fachkundiges Publikum mit den Erzählungen aus dem Fliegerleben in den Bann zu ziehen.
Das Fliegerlatinum ist übrigens unbeschränkt gültig. Es dient mehr der gemütlichen Geselligkeit und ist damit ebenfalls lebenswichtig.

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